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   VG Neustadt, 02.07.2004 - 7 K 693/04.NW   

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https://dejure.org/2004,16904
VG Neustadt, 02.07.2004 - 7 K 693/04.NW (https://dejure.org/2004,16904)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02.07.2004 - 7 K 693/04.NW (https://dejure.org/2004,16904)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 7 K 693/04.NW (https://dejure.org/2004,16904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Kosten für das Abschleppen eins Fahrzeuges muß nicht unbedingt der Betroffene tragen, wenn er grundsätzlich zum Parken berechtigt ist, seinen Ausweis aber nicht sichtbar ausgelegt hat.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abschleppkosten: Parken auf Behindertenparkplatz - Ausweis im Fahrzeugboden

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vom eigenen Behindertenparkplatz wird man nicht abgeschleppt!

  • 123recht.net (Kurzinformation, 17.8.2004)

    Abschleppen von eigenem Behindertenparkplatz rechtswidrig // Halter muss Abschleppkosten nicht zahlen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 15.06.1987 - 11 UE 2521/84
    Auszug aus VG Neustadt, 02.07.2004 - 7 K 693/04
    Wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat, besteht zwar zugunsten von Schwerbehinderten an der Freihaltung der Behindertenparkplätze von Kraftfahrzeugen, die nicht diesem Personenkreis zuzuordnen sind, in aller Regel ein erhebliches öffentliches Interesse, das den privaten Belangen der hier nicht parkberechtigten Fahrer oder Halter, auch wenn sie durch das Abschleppen ihres Kraftfahrzeugs erhebliche Nachteile hinzunehmen haben, vorgeht (vgl. z. B. VGH München, Urteil vom 29. Januar 1996, NJW 96, 1980, OVG NRW, Urteil vom 21. März 2000, DAR 200, 427, VGH Kassel, Urteil vom 15. Juni 1987, NVwZ 87, 910).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1987 - 7 A 605/85
    Auszug aus VG Neustadt, 02.07.2004 - 7 K 693/04
    Dieses Gebot ist im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar (vgl.: OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1988, 659).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 1 S 1248/02

    Verhältnismäßigkeit von Abschleppmaßnahmen trotz hinterlassener Handynummer

    Auszug aus VG Neustadt, 02.07.2004 - 7 K 693/04
    Auch war das Abstellen des Pkw des Klägers auf dem ihm zugeteilten Behindertenparkplatz gar nicht geeignet, zu Behinderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu führen, was die Abschleppmaßnahme ebenfalls unverhältnismäßig macht (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 07.02.2003, NVwZ-RR 2003, 558).
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